Diese Abteilung veröffentlicht jedes Jahr zwei Stellungnahmen:
- im März eine Bewertung der Umsetzung des belgischen Stabilitätsprogramms im Vorjahr,
- im Juni den Jahresbericht der Abteilung, der (wie festgelegt im Sondergesetz vom 16. Januar 1989) die Finanzierungsbedürfnisse der verschiedenen belgischen öffentlichen Behörden analysiert sowie die zu befolgende Haushaltspolitik.
Darüber hinaus kann die Abteilung auf eigene Initiative oder auf Antrag des Ministers der Finanzen eine Stellungnahme abgeben über die Notwendigkeit, Kreditaufnahmen einer oder mehrerer Behörden zu begrenzen, und das wegen der Notwendigkeit:
- die Wirtschafts- und Währungsunion nicht zu gefährden,
- eine strukturelle Abweichung der Finanzbedürfnisse zu vermeiden.
Zusammensetzung des Hohen Rates für Finanzen (Oktober 2017). Belgisches Staatsblatt vom 17. Oktober 2017.